Vollzug

Konzepte und Umsetzung überprüfen

Unter «Vollzug» versteht man die Kontrolle der Umsetzung der rechtlichen Vorgaben. Die Vollzugsarbeit im Umweltbereich fällt in den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt in den Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Amtes für Umweltschutz und Energie (AUE). Diese Tätigkeit erfolgt auf Basis der rechtlichen Grundlagen (Gesetze oder Verordnungen von Bund und/oder Kanton), die sich teilweise auch auf den anerkannten Stand der Technik abstützen und in sogenannten Vollzugshilfen konkretisiert werden. Der Bund publiziert diese Unterlagen und aktualisiert sie regelmässig.

Organisation des Vollzugs

Aufgrund der Defizite im Baustoffkreislauf muss die Vollzugsarbeit intensiviert werden und korrigierend in das bisherige System eingreifen. Die Erfahrungen aus dem Kanton Zürich zeigen, dass nebst klaren Rahmenbedingungen auch einer fachlich und personell gut aufgestellten Vollzugsorganisation eine Schlüsselrolle zukommt. Insbesondere ist sicherzustellen, dass die Prozesse bereits vor Beginn des Rückbaus auf die Verwertung der Bauabfälle ausgerichtet sind, um die Stoffströme entsprechend steuern zu können. Dies ist nur durch die umfassende Prüfung von Entsorgungskonzepten im Bewilligungsverfahren und mit ausreichend Kontrollen auf den Baustellen und in den Verwertungsanlagen möglich.

Von Bewilligung bis Kontrolle

Die Vollzugstätigkeit im Bereich der Abfallwirtschaft bzw. des Baustoffkreislaufs umfasst im Wesentlichen folgende Aspekte:

  • Prüfen von Bau- und Rückbaugesuchen
  • Durchführen von Baustellenkontrollen
  • Verfolgen der Materialflüsse ab der Baustelle bis zu den Verwertungs- und Entsorgungsanlagen
  • Durchführen von Kontrollen bei Verwertungsanlagen (Boden- und Aushubwaschanlagen und Aufbereitungsanlagen für mineralische Bauabfälle)
  • Prüfen und Genehmigen von Deponiezulassungen
  • Durchführen von Deponiekontrollen
  • Qualitätskontrollen von Recycling-Baustoffen und deponierten Abfällen.