Bewilligungs­verfahren

Verfahren bis zum Betrieb einer neuen Deponie

Nachdem alle notwendigen Planungsschritte rechtskräftig geworden sind, kann mit dem Bewilligungsverfahren gestartet werden. Dieses umfasst drei Schritte:

Baubewilligung

Zu Beginn steht das Baubewilligungsverfahren, in dessen Rahmen geprüft wird, ob das konkrete Projekt dem kantonalen Baugesetz, den Vorgaben der Nutzungsplanung und – soweit erforderlich – den Auflagen der Umweltverträglichkeitsprüfung und der Rodungsbewilligung entspricht. Ist dies der Fall, erteilt das Bauinspektorat die Baubewilligung gestützt auf Art. 22 des Raumplanungsgesetzes (RPG).

Errichtungsbewilligung

Neben der Baubewilligung muss für eine Deponie auch eine kantonale Errichtungsbewilligung vorliegen. Zusätzlich ist der Nachweis angemessener Sicherheitsleistungen gemäss Umweltschutzgesetz zu erbringen. Ist im Kanton Basel-Landschaft die Errichtungsbewilligung durch die Bau- und Umweltschutzdirektion erteilt, können die Bauarbeiten meist in Etappen aufgenommen werden.

Betriebsbewilligung

Schliesslich braucht es vor der Inbetriebnahme der Deponie eine Betriebsbewilligung. Diese wird im Kanton Basel-Landschaft ebenfalls durch die Bau- und Umweltschutzdirektion erteilt, wenn der Betreiber die Voraussetzungen für einen ordnungsgemässen Deponiebetrieb erfüllt und die Abnahme der baulichen Einrichtungen zufriedenstellend verlief.