Deponietypen

Langfristige Lagerung

Auf einer Deponie werden Abfälle abgelagert, die weder stofflich verwertbar noch brennbar sind. Diese modernen Anlagen sind so konstruiert, dass von ihnen keine Belastung für die Umwelt ausgehen kann. Die schweizerische Abfallverordnung VVEA (Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen) definiert Anforderungen an die Wahl von Deponiestandorten, an die Deponietechnik sowie an die Abfälle, die zur Ablagerung auf dem jeweiligen Deponietyp zugelassen sind.

Die Schweiz kennt fünf Deponietypen mit steigendem Schadstoffgehalt für unterschiedliche Abfälle:

Typ A

Deponien des Typs A sind für unverschmutztes Boden- und Aushubmaterial bestimmt, das nicht verwertet oder für Rekultivierungen verwendet werden kann:

  • Aushub- und Ausbruchmaterial
  • Kieswaschschlamm
  • Abgetragener Ober- und Unterboden
  • Geschiebe aus Geschiebesammlern
Typ B

Auf Deponien des Typs B lagern sogenannte Inertstoffe. Es handelt sich dabei um wenig schadstoffhaltige, gesteinsähnliche Abfälle, die nicht verwertet werden können:

  • Wenig und schwach verschmutztes Aushubmaterial (Materialqualität Typ B gemäss VVEA)
  • Nicht verwertbare Bauabfälle mit mindestens 95 Prozent Gewichtsanteil aus Steinen oder gesteinsähnlichen Bestandteilen
  • Mineralische Abfälle mit fest gebundenen Asbestfasern
  • Industrielle Inertstoffe wie Flach- und Verpackungsglas oder Abfälle nach dem Brennen von Keramik, Ziegeln, Fliesen und Steingut
Typ C

Deponien des Typs C sind für die Ablagerung von Reststoffen aus der Industrie mit einem erhöhten Schadstoffgehalt und geringer Schadstofflöslichkeit vorgesehen, meistens nach einer Vorbehandlung:

  • Rückstände und Schlämme aus der Behandlung von industriellem Abwasser (sofern die entsprechenden Grenzwerte eingehalten sind)
  • Rauchgasreinigungsrückstände aus Anlagen, in denen Siedlungsabfälle oder Abfälle vergleichbarer Zusammensetzung verbrannt werden, sofern Metalle vorgängig zurückgewonnen wurden
  • Ofenauskleidungen
  • Andere metallhaltige, anorganische und schwerlösliche Abfälle, sofern die Metalle vorgängig zurückgewonnen wurden
Typ D

Verbrennungsrückstände wie die Schlacke von Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) oder Asche aus Klärschlammverbrennungsanlagen sowie weitere schadstoffbelastete Abfälle werden für Deponien des Typs D zugelassen.

Typ E

Auf Deponien des Typs E lagern schadstoffbelastete Abfälle mit einem erhöhten organischen Anteil:

  • Belastetes Aushubmaterial von Bauvorhaben auf belasteten Standorten (sofern die entsprechenden Grenzwerte eingehalten sind)
  • Rückstände aus der Behandlung von Sandfangmaterial
  • Abfälle nach Hochwasser- oder Brandereignissen
  • Verschiedene Aschen (Filter-, Bett- und Rostasche)

Im Deponiekörper

Der grösste Teil der Materialien verbleibt nach heutigem Kenntnisstand dauerhaft in einer Deponie und wird dort nicht nur zwischengelagert. Auch Jahrzehnte später, wenn sich der Standort von Auge längst nicht mehr erkennen lässt, sind sie noch auffindbar. Hat eine Deponie ihr geplantes Volumen erreicht, wird sie abgeschlossen. Der Deponiekörper wird rekultiviert. Dazu werden Bodenschichten aufgetragen, welche die Grundlage für eine neue Vegetation bilden – sei es Wald oder eine landwirtschaftlich genutzte Fläche.

Die Technologien und Verfahren zur Verwertung von gebrauchten Materialien werden sich weiterentwickeln. Gleiches gilt auch für den Umgang mit knappen Rohstoffen. Es ist durchaus denkbar, dass unsere heutigen Deponien die Rohstofflager der Zukunft sein werden.