Anforderungen

Auswahlkriterien für einen Deponiestandort

Die schweizerische Abfallverordnung VVEA (Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen) definiert die Anforderungen, die ein Deponiestandort erfüllen muss. Für Deponien des Typs A oder B sind dies die zentralen Punkte:

  • Sie dürfen nicht in Grundwasserschutzzonen und Grundwasserschutzarealen errichtet werden.
  • Der Deponiestandort darf nicht in einem überschwemmungs-, steinschlag-, rutschungs- oder besonders erosionsgefährdeten Gebiet liegen.
  • Eingedolte Gewässer im Bereich der Deponie müssen ausgedolt und um die Deponie herumgeleitet werden.

Rohrleitungen können in Deponien des Typs A und B zur Entwässerung notwendig sein, das heisst um das anfallende Sickerwasser zu sammeln und abzuleiten.

Zusätzlich speziell Deponie Typ A

  • Nur für Deponien Typ A dürfen offene Fliessgewässer verbaut oder korrigiert werden.

Zusätzlich speziell Deponie Typ B

  • Deponien und Kompartimente (Abteilungen) des Typs B dürfen nicht über nutzbaren unterirdischen Gewässern (sogenannter Gewässerschutzbereich Au) liegen.
  • Bei Deponien und Kompartimenten des Typs B muss im Untergrund eine 2 Meter mächtige, weitgehend homogene, natürliche geologische Barriere vorhanden sein.