Aushub

Aushubmaterial

Was bei Bauarbeiten ausgehoben oder ausgebrochen wird, wird als Aushub-, Abraum- und Ausbruchmaterial (oder kurz «Aushubmaterial») bezeichnet. Davon ausgenommen ist der abgetragene Ober- und Unterboden. Aushubmaterial umfasst Lockergestein wie Kies, Sand, Silt oder Ton sowie Gemische davon. Es kann Material wie Bauabfälle aus früherer Bautätigkeit enthalten. Ausbruchmaterial besteht aus Fels- und Gesteinsblöcken, die im Rahmen von Bauarbeiten mechanisch aus dem Untergrund gebrochen werden.

Unverschmutztes Aushubmaterial

Aushubmaterial gilt als unverschmutzt, wenn es zu mindestens 99 Prozent seines Gewichts aus lockerem Gestein oder aus gebrochenem Fels und im Übrigen aus anderen mineralischen Bauabfällen besteht. Es enthält aber keine Fremdstoffe wie Siedlungsabfälle, biogene Abfälle oder andere nicht mineralische Bauabfälle. Zudem dürfen die in ihm enthaltenen Stoffe die festgelegten Grenzwerte nicht überschreiten.

Unverschmutztes Aushubmaterial ist möglichst vollständig zu verwerten:

  • als Baustoff auf Baustellen oder Deponien
  • als Rohstoff für die Herstellung von Baustoffen
  • für die Rekultivierung von Materialentnahmestellen (Kiesgruben, Steinbrüche)
  • für bewilligte Terrainveränderungen

Nicht verwertbares, unverschmutztes Aushubmaterial muss auf einer Deponie vom Typ A abgelagert werden. Die Ablagerung auf einer höherklassigen Deponie (zum Beispiel vom Typ B) ist rechtlich zulässig, widerspricht aber einem sorgsamen Umgang mit dem Deponieraum und ist in vielen Fällen auch aus wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll.

Verschmutztes Aushubmaterial

Aushubmaterial gilt als verschmutzt, wenn seine natürliche Zusammensetzung durch menschliche Tätigkeit entweder chemisch oder durch Fremdstoffe wie Siedlungsabfälle, Grünzeug oder andere Bauabfälle verändert wurde. Ohne spezifische Vorbehandlung kann dieses Material nicht verwertet werden. Aushubmaterial von einer Industriebrache, das beispielsweise mit Schwermetallen belastet ist, kann in einer Aushubwaschanlage behandelt werden. Der schadstoffbelastete Filterkuchen – die sogenannte Feinfraktion – muss auf einer Deponie abgelagert werden, während Sand, Kies und Steine der Verwertung zur Verfügung stehen. Nicht verwertbares, verschmutztes Aushubmaterial muss in Abhängigkeit von seiner Belastung auf einer Deponie abgelagert oder einer thermischen Behandlung im Ausland zugeführt werden.

Natürlich belastetes Aushubmaterial

Böden und Aushubmaterial enthalten natürlicherweise Schwermetalle. Diese können unter bestimmten Voraussetzungen lokal auch in angereicherter Menge vorkommen. Dann spricht man von einer geogen bedingten Belastung. Aus dem Ausgangsgestein wurden Schwermetalle durch Gesteinsverwitterung oder durch heisses, aufsteigendes Wasser herausgelöst. Obwohl diese Elemente natürlichen Ursprungs sind, können sie je nach Konzentration für Mensch und Umwelt schädlich bis hochgiftig sein. In seltenen Fällen müssen auf den betroffenen Böden Nutzungseinschränkungen oder gar Nutzungsverbote erlassen werden. Für den Umgang mit natürlich belastetem Boden- und Aushubmaterial gelten spezielle Anforderungen.